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Torsten Bökenheide
Anwesenheit und psychologischer Arbeitsvertrag – eine Belegschaftstypologie
Bekannt ist der juristische Arbeitsvertrag, der schriftlich fixiert wird. Im Unterschied zu dieser Form des Arbeitsvertrags existiert immer auch ein zweites Moment, der sogenannte psychologische Arbeits-
vertrag. Dieser beschreibt die individuellen Anschauungen bzw. Überzeugungen bezüglich des wechselseitigen Gebens und Nehmens zwischen Individuum und Organisation, geprägt von der Organisation. Psychologische Arbeitsverträge haben die Kraft selbsterfüllender Prophezeiungen: Sie gestalten Zukunft.

Unter den beiden Gesichtspunkten psychologischer Arbeitsvertrag und Anwesenheit im Unternehmen kann die Belegschaft unterteilt werden. Die Kriterien umfassen die Höhe der Anwesenheitsrate und ob eine starke oder schwache Bindung in Bezug auf den psychologischen Arbeitsvertrag vorliegt. Mithilfe dieser Unterscheidungen lassen sich jene vier idealtypischen Belegschaftsgruppen charakterisieren – wie die nebenstehende Abbildung zeigt.

Der psychologische Arbeitsvertrag ist einem zeitlichen Wandel unter-
worfen. Mit den persönlichen Bedürfnissen oder mit dem Aufkommen von gesundheitlichen Beschwerden ändern sich die Bewertungen des Vertrages.
Belegschaftstypologie